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09.03.2004 Sportbootführerschein See:
Mit Einführung des Sportküstenschifferscheins ( SKS ) am 01.10.1999 wurden neu erworbene Sportbootführerscheine mit einem auf 3 Seemeilen beschränkten Gültigkeitslimit ausgestellt. Damit wollte man den “empfohlenen amtlichen SKS” mit Hinweis auf die Sicherheit und Leichtigkeit im Verkehr auf dem Wasser aufwerten.
Ergebnis war aber, dass im Ausland - hier besonders Italien und Balkanstaaten - dieser nicht rechtlichen Einschränkung besondere Aufmerksamkeit in Form von teuren “Knöllchen” gewidmet wurde. Obwohl die Bundesregierung nach heftigen Einsprüchen der Wassersportverbände und Ausbildungsstätten ihren Botschaften in den entsprechenden Ländern die Unwirksamkeit dieser Beschränkung mitteilte, wurde weiter kassiert, und zwar kräftig !
Nach Aussage des DMYV wird es in absehbarer Zeit neue SBF See ohne die o.a. Beschränkung geben. SBF See mit Beschränkung können gegen eine Gebühr von 20,00 € umgeschrieben werden.
Kontakt:
Deutscher Motoryachtverband e.V.* Vinckeufer 12 - 14 * 47119 Duisburg
Tel.:0203 8095824; Fax: 0203 8095856 * E-Mail: fuehrerscheine@dmyv.de
Seekartennull für die Nordsee
Mit Beginn des Jahres 2005 wird das Kartennull auf den Nordsee - Seekarten aller Anrainerstaaten vereinheitlicht. Statt dem bisherigen mittleren Springniedrigwasser gilt dann der ( an der deutschen Nordseeküste etwa 50 cm geringere ) “niedrigstmögliche Gezeitenwasserstand” ( Lowest Astronomical Tide, LAT ) als Bezugstiefe. Die Änderung gilt aber nur für Tidengewässer. In der Ostsee bleibt es beim alten Seekartennull. Quelle: boote 12/04
Binnenvaartpolitieregelemt erneuert
In 2010 ist in den Niederlanden das geänderte Binnenvaartpolitieregelement in Kraft, es berücksichtigt alle Veränderungen, die zwischen 2005 und 2009 in Kraft getreten sind.
Jeder Bootfahrer muss das Binnenvaartpolitieregelement in der neuen Fassung an Bord haben. Es ist im Wateralmanak Teil 1 des ANWB aufgeführt. Inzwischen ist es auch möglich, den Text auf dem Bordcomputer gespeichert oder auf CD-Rom zu haben. Vorraussetzung ist, dass der Text der Wasserschutzpolizei innerhalb kürzester Zeit gezeigt werden kann. Da grundlegende Änderungen statt gefunden haben, sollte man den Text auch lesen.
Der neue Wateralmanak Teil 1 erscheint im Frühjahr 2010 und ist beim Binnenschiffahrts-Verlag GmbH in Duisburg auch in deutscher Sprache erhältlich. Dieser ist unter der Telefonnummer 0203 - 8000620 erreichbar.
Kennzeichnungspflicht
Ausländische Sportboote auf dem Lago Maggiore und dem Luganer See benötigen ab sofort eine lokale Fahrerlaubnis mit entsprechendem Kontrollkenn- zeichen für das Boot.
Grundlage ist eine gemeinsame Gesetzesänderung der italienischen und schweizerischen Behörden. Die Erlaubnis muss vor Ort beantragt werden und kostet 18 €. In Italien ist die jeweilige Gemeinde zuständig, in der Schweiz der Verkehrsverein Locarno. Für die Ausstellung werden der Führer- und Bootschein sowie der Versicherungsnachweis benötigt. Information: Verkehrsverein Locarno, Lago Zorzi, CH-6601 Locarno. Tel. :0041-917510333. www.lago-maggiore.ch (Quelle: boote 1/05.)
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