Informationen

Die Sportbootschule Rheurdt führt Kurse zur Vorbereitung auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Prüfungen zur Erlangung der amtlichen Sportbootführerscheine Binnen und See sowie des Binnenschifffahrtsfunkes ( UBI ) durch.

Unser Bestreben ist es, dass jeder unserer Kunden die Prüfung vor dem entsprechenden Prüfungsausschuss besteht.

Dennoch ist die Ausbildung nicht auf das Auswendiglernen der Fragenkataloge ausgerichtet, sondern es wird auch Wissen vermittelt, das dem Freizeitkapitän später auf dem Wasser von Nutzen ist.

Ebenso lassen wir unsere Kunden bei der praktischen Ausbildung und der Prüfung nicht allein, wir begleiten sie.

Die praktische Ausbildung erfolgt in Düsseldorf auf Schiffen, auf denen auch die praktische Prüfung durchgeführt wird.

Während der Ausbildung und ebenso danach stehen wir unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite. 

 

SAGA 2704

Das Bild zeigt eine Saga 27. Auf baugleichen Booten wird im Düsseldorfer Hafen ausgebildet und geprüft.

Allgemeine Anforderungen für die Erteilung der Sportbootführerscheine ( SBF ) Binnen und See

Die Anforderungen für beide Scheine sind fast identisch und gelten für Boote mit einer Antriebsleistung von mehr als 3,65 kW ( 5 PS ) an der Antriebswelle.

Mindestalter: 16 Jahre für motorbetriebene Fahrzeuge und 14 Jahre für Segelfahrzeuge im Binnenbereich.

Ausserdem ist die körperliche und geistige Eignung erforderlich, sowie bisher tadelsfreies Verhalten im Strassenverkehr. Schliesslich muss die Befähigung zum Führen eines Sportbootes durch die Führerscheinprüfung nachgewiesen werden.

Zum Führen eines Sportbootes ist ungeeignet, wer kein ausreichendes Hör-, Seh-, oder Farbunterscheidungsvermögen besitzt und wer zur Trunksucht neigt. Beschränkt körperlich Geeigneten (z.B. Brillenträger) kann die Fahrerlaubnis unter Auflagen erteilt werden. Diese werden im SBF eingetragen.

 

Welcher Bootsführerschein - Wo?

Amtl. Sportbootführerschein “Binnen” unter Motor

Dieser Führerschein ist für alle Sportfahrzeuge vorgeschrieben, welche mit einem Motor über 5 PS (3,68 kW) ausgerüstet sind, unabhängig davon, ob es sich um ein Motor- oder Segelboot handelt. Dieses betrifft alle Fahrzeuge bis 15m Länge ohne Gewichtsbeschränkung. Er berechtigt nicht zum Befahren von Seeschifffahrtsstrasse bzw. Küstengewässern.

Der Geltungsbereich dieser Vorschrift betrifft alle Bundeswasserstrassen im Binnenbereich und endet am Übergang zu Feltungsbereich der Kollisionsverhütungsregeln (KVR).

In ausländischen Gewässern gilt auch hier die internationale Regel, dass Führerscheinpflicht dann besteht, wenn dieses die Vorschriften des jeweiligen Heimatlandes vorschreiben. Das heisst, da in Ihrem Heimatland ( D ) Führerscheinpflicht gilt, so ist auch in “führerscheinfreien” Ländern der Sportbootführerschein Binnen/See erforderlich. Lediglich bestimmte Charterboote sind davon ausgenommen.

Bei der Prüfung sind im Wesendlichen Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen, wie Lichterführung, Schallsignale, Verkehrs- und Ausweichregeln gefragt. Bei der praktischen Prüfung wird auf sichere Handhabung des Bootes und die Beherrschung der gängigsten Knoten Wert gelegt.

 

Amtl. Sportbootführerschein “See”

Dieser Führerschein ist für alle Sportfahrzeuge vorgeschrieben, welche mit einem Motor über 5 PS (3,68 kW) ausgerüstet sind, unabhängig davon, ob es sich um ein Motor- oder Segelboot handelt.

Der Geltungsbereich dieses Scheines beginnt seewärts am Beginn der Deutschen Hoheitsgewässer und endet am Übergang zur Binnenschifffahrtsstrassenordnung , d.h. er erstreckt sich auf das gesamte Küstengebiet der Bundesrepublik Deutschland, bzw. Ihres Gastlandes. Hierbei spielt die Nationalität des Inhabers keine Rolle, da dieser Führerschein internationale Gültigkeit hat. Er berechtigt nicht zum Befahren von Binnenschifffahrtsstrassen.

Für beide Scheine gilt: die Führerscheinpflicht für Segelboote setzt erst ein, wenn die Antriebsmaschine gestartet wird. Dieses ergibt sich aus der unterschiedlichen Lichterführung für Motor- und Segelboote.