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Welcher Bootsführerschein - Wo?
Amtl. Sportbootführerschein “Binnen” unter Motor
Dieser Führerschein ist für alle Sportfahrzeuge vorgeschrieben, welche mit einem Motor über 5 PS (3,68 kW) ausgerüstet sind, unabhängig davon, ob es sich um ein Motor- oder Segelboot handelt. Dieses betrifft alle Fahrzeuge bis 15m Länge ohne Gewichtsbeschränkung. Er berechtigt nicht zum Befahren von Seeschifffahrtsstrasse bzw. Küstengewässern.
Der Geltungsbereich dieser Vorschrift betrifft alle Bundeswasserstrassen im Binnenbereich und endet am Übergang zu Feltungsbereich der Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
In ausländischen Gewässern gilt auch hier die internationale Regel, dass Führerscheinpflicht dann besteht, wenn dieses die Vorschriften des jeweiligen Heimatlandes vorschreiben. Das heisst, da in Ihrem Heimatland ( D ) Führerscheinpflicht gilt, so ist auch in “führerscheinfreien” Ländern der Sportbootführerschein Binnen/See erforderlich. Lediglich bestimmte Charterboote sind davon ausgenommen.
Bei der Prüfung sind im Wesendlichen Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen, wie Lichterführung, Schallsignale, Verkehrs- und Ausweichregeln gefragt. Bei der praktischen Prüfung wird auf sichere Handhabung des Bootes und die Beherrschung der gängigsten Knoten Wert gelegt.
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